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Fassungsvergleich zu SchulSKV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler (SchulSKV) 1
§ 3neu
in Kraft ab 27.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 204/2025 § 3↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung.