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Fassungsvergleich zu Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.11.2025 · idF BGBl. II Nr. 209/2025 § 5↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 5.
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.