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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 249/2025 § 2↗RIS↗
Entlohnungssysteme
§ 2.
Die diesem Mindestlohntarif unterliegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gemäß Abschnitt II (Entlohnungsschema A) bzw. Abschnitt III (Entlohnungsschema B) zu entlohnen. Die Entlohnung jeder vereinbarten Tätigkeit entweder nach Abschnitt II (Entlohnungsschema A) oder nach Abschnitt III (Entlohnungsschema B) ist schriftlich zu vereinbaren.