Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 249/2025 § 6↗RIS↗
Rufbereitschaft
§ 6.
Für jede Stunde einer vereinbarten Rufbereitschaft gebühren 25 % des Betrages nach § 11 Abs. 2.