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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 249/2025 § 7↗RIS↗
Arbeitsmaterial
§ 7.
Das zur Erfüllung der Tätigkeiten erforderliche Material (z. B. Putzmittel, Streumittel) und notwendige Sacherfordernisse (z. B. Arbeitsgeräte, Werkzeug) sowie Schutzkleidung sind von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.