Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 255/2025 § 7↗RIS↗
Begünstigungsklausel
§ 7.
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.