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Norm
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien
Fassungen
§ 7 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien
BGBl
§ 7 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien
Judikatur
§ 7 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien
§ 7 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien
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RIS↗
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§ 7
neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF
BGBl. II Nr. 255/2025
§ 7↗
RIS↗
Begünstigungsklausel
§ 7.
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.