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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Steiermark××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Steiermark 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 274/2025 § 6↗RIS↗
Begünstigungsklausel
§ 6.
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.