Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
Mindestlohntarif für Au-Pair-Kräfte
M 23/2025/XXV/99/2
Geltungsbereich
§ 1.
Dieser Mindestlohntarif gilt:
1. Räumlich: für das Bundesgebiet Österreich.
2. Fachlich und persönlich: für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die als Au-Pair-Kräfte gem. § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt werden.