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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für Au-Pair-Kräfte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Au-Pair-Kräfte 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 286/2025 § 7↗RIS↗
Abrechnungsnachweis
§ 7.
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Au-Pair-Kraft eine genaue mit Datum versehene Abrechnung über die geleisteten Arbeitsstunden, das Entgelt und die Abzüge bei der Entgeltauszahlung zu übergeben. Bei Arbeitsverhältnissen, die dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BGBl. I Nr. 100/2002, in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen, hat der Abrechnungsnachweis auch den Beitrag an die Betriebliche Vorsorgekasse sowie dessen Bemessungsgrundlage zu enthalten.