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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Oberösterreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Oberösterreich 1
§ 10neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 287/2025 § 10↗RIS↗
Begünstigungsklausel
§ 10.
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.