Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
Gliederung der Ärzteliste
§ 2.
Die Ärzteliste ist nach
1. Fachärztinnen und Fachärzten,
2. Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin,
3. approbierten Ärztinnen und Ärzten,
4. Ärztinnen und Ärzten mit partiellem Berufszugang, sowie
5. Turnusärztinnen und Turnusärzten
gegliedert zu führen.