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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse 1
§ 1neu
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 329/2025 § 1↗RIS↗
Bundesschätzungsbeirat
§ 1.
Der Bundesschätzungsbeirat dient der Unterstützung und Beratung des Bundesministers für Finanzen bei der Bodenschätzung und hat insbesondere die Aufgabe, bei der Auswahl und Schätzung der Bundesmusterstücke mitzuwirken.