Änderungen zwischen den Fassungen
Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse
1§ 0↗RIS↗
§ 12neu
§ 12.
Hinsichtlich der Führung eines Protokolls bei Beratungen eines Landesschätzungsbeirates gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.