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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse 1
§ 12neu
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 329/2025 § 12↗RIS↗
§ 12.
Hinsichtlich der Führung eines Protokolls bei Beratungen eines Landesschätzungsbeirates gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.