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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse 1
§ 9neu
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 329/2025 § 9↗RIS↗
§ 9.
Hinsichtlich der Belehrung über die Rechte und Pflichten gelten für die Mitglieder der Landesschätzungsbeiräte die Bestimmungen des § 3 sinngemäß.