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Fassungsvergleich zu Krypto-MPfG-Durchführungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Krypto-MPfG-Durchführungsverordnung 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 331/2025 § 5↗RIS↗
4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 5.
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.