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Fassungsvergleich zu NEHG-DV××

Änderungen zwischen den Fassungen

NEHG-Durchführungsverordnung (NEHG-DV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 334/2025 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich und Zweck
§ 1.
Diese Verordnung regelt die technische Ausgestaltung und organisatorische Durchführung der Verfahren sowie die automationsunterstützte Übermittlung von Daten nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022, BGBl. I Nr. 10/2022 in der jeweils geltenden Fassung. Die Verordnung ist in Abschnitte gegliedert, wobei sich einzelne Abschnitte nur auf Regelungsinhalte beziehen, die in der jeweiligen Handelsphase gemäß § 9 NEHG 2022 zur Anwendung gelangen.