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Fassungsvergleich zu NEHG-DV××

Änderungen zwischen den Fassungen

NEHG-Durchführungsverordnung (NEHG-DV) 1
§ 19neu
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 334/2025 § 19↗RIS↗
Reinvestition
§ 19.
Wird die Reinvestition gemäß § 26 Abs. 9 NEHG 2022 nicht oder nur teilweise innerhalb der gesetzten Frist nachgewiesen, so ist der Entlastungsbetrag im Ausmaß der prozentuellen Nichterfüllung der Reinvestitionsverpflichtung anteilig zurückzuzahlen.