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Fassungsvergleich zu NEHG-DV××

Änderungen zwischen den Fassungen

NEHG-Durchführungsverordnung (NEHG-DV) 1
§ 7neu
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 334/2025 § 7↗RIS↗
Einbringung von Rechtsmitteln
§ 7.
Rechtsmittel im Sinne des 7. Abschnitts der BAO gegen Entscheidungen nach dem NEHG 2022 können elektronisch über NEIS eingebracht werden. Die Vorschriften zu Anbringen gemäß § 85 BAO sind für Rechtsmittel anzuwenden.