Änderungen zwischen den Fassungen
§ 7neu
Einbringung von Rechtsmitteln
§ 7.
Rechtsmittel im Sinne des 7. Abschnitts der BAO gegen Entscheidungen nach dem NEHG 2022 können elektronisch über NEIS eingebracht werden. Die Vorschriften zu Anbringen gemäß § 85 BAO sind für Rechtsmittel anzuwenden.