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Fassungsvergleich zu NEHG-EU-ETS BV××

Änderungen zwischen den Fassungen

NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung (NEHG-EU-ETS BV) 1
§ 4neu
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 335/2025 § 4↗RIS↗
2. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen
§ 4.
Für Treibhausgasemissionen, die sowohl dem Geltungsbereich des NEHG 2022 als auch dem Geltungsbereich des EU ETS I gemäß § 3 Abs. 1 Z 8 NEHG 2022 unterliegen, kann auf Antrag die Befreiung nach § 20 NEHG 2022 in Anspruch genommen werden. Die Befreiung kann dabei vorab beim Inverkehrbringen der Energieträger durch den Handelsteilnehmer angewendet oder nachträglich nach Inverkehrbringen und Belastung durch das NEHG 2022 durch den Inhaber einer EU-ETS-Anlage beantragt werden.