Änderungen zwischen den Fassungen
Erlassung des Heimarbeitstarifs für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Wirksamkeitsbeginn
§ 4.
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Jänner 2026 festgesetzt.