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Fassungsvergleich zu FGV 2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Flüssiggas-Verordnung 2025 (FGV 2025) 1
§ 71neu
in Kraft ab 01.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 15/2026 § 71↗RIS↗
Bedienungsgänge
§ 71.
Technisch erforderliche Bedienungsgänge vor der Stirnwand von erdgedeckten ortsfesten Flüssiggasbehältern sind zulässig; liegen sie tiefer als 1 m unter der Erdoberfläche des angrenzenden Geländes, so müssen die Bedienungsgänge mechanisch lüftbar sein.