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Fassungsvergleich zu FGV 2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Flüssiggas-Verordnung 2025 (FGV 2025) 1
§ 80neu
in Kraft ab 01.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 15/2026 § 80↗RIS↗
8. Hauptstück
Zusätzliche Bestimmungen für Abfüllanlagen
Befüllung von Druckgefäßen
§ 80.
Für das Befüllen von Druckgefäßen mit Flüssiggas gelten die Bestimmungen der VBV 2011, soweit die gegenständliche Verordnung nicht Zusätzliches vorsieht.