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Fassungsvergleich zu BMWKMS-GAVO 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

BMWKMS-GAVO 2026 1
§ 2neu
in Kraft ab 19.02.2026 · idF BGBl. II Nr. 29/2026 § 2↗RIS↗
Ziel der Grundausbildung
§ 2.
Ziel der Grundausbildung ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche und methodische Fähigkeiten, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind, die Besonderheiten des Dienstes im Ressortbereich und Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.
Schlagworte
Grundkenntnis