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Fassungsvergleich zu BMWKMS-GAVO 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

BMWKMS-GAVO 2026 1
§ 7neu
in Kraft ab 19.02.2026 · idF BGBl. II Nr. 29/2026 § 7↗RIS↗
Theoretische Ausbildung
§ 7.
Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
1. allgemeine theoretische Ausbildung, welche an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) erfolgt, sowie
2. ressortinterne theoretische Ausbildung.