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Fassungsvergleich zu WFA-KlimaV××

Änderungen zwischen den Fassungen

WFA-Klima-Verordnung (WFA-KlimaV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 43/2026 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Verordnung regelt die nähere Vorgangsweise und Darstellung der Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.