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Fassungsvergleich zu WFA-KlimaV××

Änderungen zwischen den Fassungen

WFA-Klima-Verordnung (WFA-KlimaV) 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 43/2026 § 4↗RIS↗
2. Abschnitt
Durchführung der Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima
Grundlegendes
§ 4.
(1) Die Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 Abs. 2 BHG 2013 vorzunehmen.
(2) Bei der Abschätzung und Darstellung der Auswirkungen auf das Klima ist auf die unterschiedlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Geschlechter Rücksicht zu nehmen.
(3) Bei der Beurteilung der Auswirkung eines Regelungsvorhabens oder eines sonstigen Vorhabens sind neben den Auswirkungen auf den derzeitigen Zustand des Klimasystems auch die durch das weitere Voranschreiten des Klimawandels (dynamischer Verlauf) zu erwartenden Gegebenheiten zu beachten.