Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BKA 2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BKA 2025 1
§ 17neu
in Kraft ab 19.03.2026 · idF BGBl. II Nr. 60/2026 § 17↗RIS↗
Besetzung von Leitungsfunktionen
§ 17.
(1) Für die Aufnahme, Ernennung und Bestellung gelten sinngemäß die §§ 3 bis 6.
(2) Erfolgt keine Bewerbung von Frauen für Leitungsfunktionen, sind von der Dienstbehörde geeignete Maßnahmen zu setzen, um im Rahmen einer Nachfolgeplanung Frauen für die Übernahme von Führungsverantwortung zu qualifizieren und zu motivieren.