Änderungen zwischen den Fassungen
§ 24neu
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 24.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt, BGBl. II Nr. 437/2023, außer Kraft.