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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BKA 2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BKA 2025 1
§ 6neu
in Kraft ab 19.03.2026 · idF BGBl. II Nr. 60/2026 § 6↗RIS↗
Auswahlkriterien
§ 6.
(1) Die Auswahlkriterien gemäß § 5 B-GlBG sind zu beachten.
(2) In Bewerbungsgesprächen sind diskriminierende Fragestellungen (wie etwa zur Familienplanung) unzulässig. Bei der Beurteilung der Eignung dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.