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Fassungsvergleich zu MiCAR-CASP-MV××

Änderungen zwischen den Fassungen

MiCAR Crypto-Asset Service Provider Meldeverordnung (MiCAR-CASP-MV) 1
§ 9neu
in Kraft ab 15.06.2026 · idF BGBl. II Nr. 71/2026 § 9↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 9.
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.