Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
In- und Außerkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung, BGBl. II. Nr. 65/2014, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 318/2019, außer Kraft.
Schlagworte