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Fassungsvergleich zu GenBV 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2026 (GenBV 2026) 1
§ 6neu
in Kraft ab 16.04.2026 · idF BGBl. II Nr. 93/2026 § 6↗RIS↗
Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
§ 6.
Verweist diese Verordnung auf andere Verordnungen, so sind diese – soweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird – in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.