Änderungen zwischen den Fassungen
§ 9neu
In- und Außerkrafttreten
§ 9.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, BGBl. II Nr. 64/2014, in der Fassung BGBl. II Nr. 61/2023, außer Kraft.
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