Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission, BGBl. II Nr. 132/2015, außer Kraft.