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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 149/2026 § 3↗RIS↗
Kennzahlen und Implementierungsplan
§ 3.
Zur Überprüfung der Umsetzung der in § 2 genannten Maßnahmen werden unter Federführung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen Kennzahlen zur Evaluierung der Umsetzung festgelegt. Die Abteilung AllgPersAng berichtet jährlich im Rahmen eines Implementierungsplanes über die Wirksamkeit der Umsetzung. Die Stabstelle für Strategische Gleichstellung und Diversity Management leitet und koordiniert die aufgrund des Jahresberichts erforderlichen weiteren Umsetzungsmaßnahmen.