Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
2. Hauptstück
Rahmenbedingungen und Umsetzung
Allgemeine Bestimmungen
§ 4.
Die nachfolgenden Bestimmungen zur Frauenförderung sind über die im 1. Hauptstück festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen jedenfalls zu berücksichtigen bzw. umzusetzen: