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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 149/2026 § 4↗RIS↗
2. Hauptstück
Rahmenbedingungen und Umsetzung
Allgemeine Bestimmungen
§ 4.
Die nachfolgenden Bestimmungen zur Frauenförderung sind über die im 1. Hauptstück festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen jedenfalls zu berücksichtigen bzw. umzusetzen: