Änderungen zwischen den Fassungen
§ 7neu
3. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Umsetzung von Unionsrecht
§ 7.
Durch diese Verordnung werden
1. die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30.09.2005, S. 22, zuletzt geändert durch den Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187, ABl. Nr. L 2025/2187 vom 29.10.2025, und
2. die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/782 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Ausbildung der Berufe der Krankenschwester und des Krankenpflegers für allgemeine Pflege, des Zahnarztes und des Apothekers, ABl. Nr. L 2024/782 vom 31.05.2024,
in österreichisches Recht umgesetzt.