Änderungen zwischen den Fassungen
§ 9neu
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
In- und Außerkrafttreten
§ 9.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Anerkennung von Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV), BGBl. II Nr. 453/2005, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
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