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Fassungsvergleich zu APAB-QAV××

Änderungen zwischen den Fassungen

APAB-Qualitätssicherungsprüfungsantragsverordnung (APAB-QAV) 1
§ 4neu
in Kraft ab 03.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 166/2026 § 4↗RIS↗
§ 4.
Die Angebote zur Durchführung der Qualitätssicherungsprüfung der drei vorgeschlagenen Qualitätssicherungsprüfer sind dem Antrag anzuschließen.