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Fassungsvergleich zu EPM-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Engpassmanagementverordnung (EPM-V) 1
§ 4neu
in Kraft ab 03.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 169/2026 § 4↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Energie-Control Kommission, mit der das Verfahren zur Ermittlung des angemessenen Entgelts für die Leistungen der Erzeuger zur Beseitigung von Netzengpässen im Übertragungsnetz festgelegt wird, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 077 am 17. April 2008, außer Kraft.