Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
Regelungsgegenstand
§ 1.
Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen, denen intelligente Messgeräte gemäß § 6 Abs. 1 Z 73 ElWG zu entsprechen haben und gemäß § 138 ElWG bei der Ermittlung der Kostenbasis für die Entgeltbestimmung in Ansatz zu bringen sind.