Änderungen zwischen den Fassungen
Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates (GeV der VA 2026)
1§ 0↗RIS↗
§ 14neu
§ 14.
Diese Geschäftsverteilung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.