Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Leistungs- und Förderungsstipendien für das Studienjahr 2024/2025 (Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung 2025), BGBl. II Nr. 177/2025, außer Kraft.
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