Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
§ 1.
Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts-, Dienstzulagen- und Verwendungszulagenansätze der Beamtinnen und Beamten, die gemäß § 17 Abs. 1a PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 09. Dezember 2025 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt:
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