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Fassungsvergleich zu Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung 1
§ 2neu
in Kraft ab 16.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 213/2026 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.