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Fassungsvergleich zu Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung 1
§ 14neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 241/2026 § 14↗RIS↗
Hüftultraschalluntersuchung des Kindes
§ 14.
In der ersten Lebenswoche des Kindes sowie ab der 6. bis spätestens in der 8. Lebenswoche ist entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft jeweils eine Hüftultraschalluntersuchung gemäß Anlage B vorgesehen.