Änderungen zwischen den Fassungen
§ 14neu
Hüftultraschalluntersuchung des Kindes
§ 14.
In der ersten Lebenswoche des Kindes sowie ab der 6. bis spätestens in der 8. Lebenswoche ist entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft jeweils eine Hüftultraschalluntersuchung gemäß Anlage B vorgesehen.