Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
Geltungsbereich
§ 1.
Der Geltungsbereich des Frauenförderungsplans des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport umfasst:
1. die Zentralleitung gemäß Geschäftseinteilung,
2. das Bundesdenkmalamt,
3. die Hofmusikkapelle und
4. das Fernmeldebüro.