Änderungen zwischen den Fassungen
§ 10neu
Förderung der Väterkarenz
§ 10.
Die Personalabteilung informiert jeden Vater spätestens nach Meldung der Geburt eines Kindes über die Möglichkeit eines Frühkarenzurlaubs, einer Karenz gemäß Väter-Karenzgesetz und Elternteilzeit sowie die neuen zeitlichen Erfordernisse und/oder neuen Rahmenbedingungen des Mitarbeiters.