Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMWKMS××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMWKMS 1
§ 10neu
in Kraft ab 19.08.2026 · idF BGBl. II Nr. 247/2026 § 10↗RIS↗
Förderung der Väterkarenz
§ 10.
Die Personalabteilung informiert jeden Vater spätestens nach Meldung der Geburt eines Kindes über die Möglichkeit eines Frühkarenzurlaubs, einer Karenz gemäß Väter-Karenzgesetz und Elternteilzeit sowie die neuen zeitlichen Erfordernisse und/oder neuen Rahmenbedingungen des Mitarbeiters.