Änderungen zwischen den Fassungen
Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Wirksamkeitsbeginn
§ 4.
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Juni 2026 festgesetzt.