Änderungen zwischen den Fassungen
§ 18neu
Kinderbetreuungszuschuss
§ 18.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus gewährt Bediensteten mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Rahmen der vorhandenen budgetären Möglichkeiten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.