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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMWET××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMWET 1
§ 18neu
in Kraft ab 03.09.2026 · idF BGBl. II Nr. 263/2026 § 18↗RIS↗
Kinderbetreuungszuschuss
§ 18.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus gewährt Bediensteten mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Rahmen der vorhandenen budgetären Möglichkeiten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.